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Beitragsordnung

  • § 1
    Alle Beiträge sind Jahresbeiträge. Diese können halb- oder ganzjährig entrichtet werden und beträgt für Erwachsene 101,00 EUR, bei Lastschriftermächtigung 96,00 EUR.
  • § 2
    Der Familienbeitrag - für die in einem Haushalt lebenden Elternteile und Kinder (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) - beträgt 233,00, bei Lastschriftermächtigung 228,00 EUR.
    Alleinerziehende zahlen 125,00 EUR, bei Lastschriftermächtigung 120,00 EUR.
    Ehepaare oder in einer Wohngemeinschaft lebende Paare zahlen 179,00 EUR, bei Lastschriftermächtigung 174,00 EUR.
  • § 3
    Der Kinderbeitrag - gilt bis zum vollendeten 18 Lebensjahr - beträgt 71,00 EUR, bei Lastschriftermächtigung 66,00 EUR.
  • § 4
    Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige/Ersatzdienst leistende zahlen 77,00 EUR, bei Lastschriftermächtigung 72,00 EUR.
  • § 5
    Eine Aufnahmegebühr entfällt.
  • § 6
    Werden Beiträge innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsversand nicht bezahlt, so wird das Mitglied schriftlich gemahnt. Die Mahngebühr beträgt 5,00 EUR). Für nicht eingelöste Lastschriften (Retouren) wird neben der verauslagten Bankspesen auch die Mahngebühr fällig.
  • § 7 Beitragstabelle
    Beitrag, jeweils in Euro
    Halbjahr

    Jahr



    mit Lastschrift

    mit Lastschrift
    Lauftreffmitglieder
    20,00
    15,00
    35,00
    30,00
    Passive Mitglieder
    20,00
    15,00
    35,00
    30,00
    Kinder/ Jugendliche
    38,00
    33,00
    71,00
    66,00
    Azubis/Studenten/Wehrpfl.
    41,00
    36,00
    77,00
    72,00
    Erwachsene
    53,00
    48,00
    101,00
    96,00
    Alleinerziehende
    65,00
    60,00
    125,00
    120,00
    Eheleute / Paare in Wohngem.
    92,00
    87,00
    179,00
    174,00
    Familie
    119,00
    114,00
    233,00
    228,00

  • Hinweis:
    Sofern keine Einzugsermächtigung vorliegt ist der Beitrag auf folgendes Konto zu überweisen bzw. einzuzahlen:
    TuS Breitscheid 1972/89 e.V., Kontonr. 1040697979 bei der Sparkasse HVR, BLZ 334 500 00.


    Diese Beitragsordnung ist ab dem 01.01.2006 gültig und wurde von der Mitgliederversammlung am 13.03.2006 angenommen.

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