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Beitragsordnung
- § 1
Alle Beiträge sind Jahresbeiträge. Diese können halb- oder ganzjährig entrichtet werden
und beträgt für Erwachsene 101,00 EUR, bei Lastschriftermächtigung 96,00 EUR.
- § 2
Der Familienbeitrag - für die in einem Haushalt lebenden Elternteile und Kinder (bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr) - beträgt 233,00, bei Lastschriftermächtigung 228,00 EUR.
Alleinerziehende zahlen 125,00 EUR, bei Lastschriftermächtigung 120,00 EUR.
Ehepaare oder in einer Wohngemeinschaft lebende Paare zahlen 179,00 EUR, bei
Lastschriftermächtigung 174,00 EUR.
- § 3
Der Kinderbeitrag - gilt bis zum vollendeten 18 Lebensjahr - beträgt 71,00 EUR, bei
Lastschriftermächtigung 66,00 EUR.
- § 4
Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige/Ersatzdienst leistende zahlen 77,00 EUR, bei
Lastschriftermächtigung 72,00 EUR.
- § 5
Eine Aufnahmegebühr entfällt.
- § 6
Werden Beiträge innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsversand nicht bezahlt, so wird das
Mitglied schriftlich gemahnt. Die Mahngebühr beträgt 5,00 EUR). Für nicht eingelöste
Lastschriften (Retouren) wird neben der verauslagten Bankspesen auch die Mahngebühr
fällig.
- § 7 Beitragstabelle
Beitrag, jeweils in Euro |
Halbjahr
|
Jahr |
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mit Lastschrift |
|
mit Lastschrift |
Lauftreffmitglieder |
20,00 |
15,00 |
35,00 |
30,00 |
Passive Mitglieder |
20,00 |
15,00 |
35,00 |
30,00 |
Kinder/ Jugendliche |
38,00 |
33,00 |
71,00 |
66,00 |
Azubis/Studenten/Wehrpfl. |
41,00 |
36,00 |
77,00 |
72,00 |
Erwachsene |
53,00 |
48,00 |
101,00 |
96,00 |
Alleinerziehende |
65,00 |
60,00 |
125,00 |
120,00 |
Eheleute / Paare in Wohngem. |
92,00 |
87,00 |
179,00 |
174,00 |
Familie |
119,00 |
114,00 |
233,00 |
228,00 |
Hinweis:
Sofern keine Einzugsermächtigung vorliegt ist der Beitrag auf folgendes
Konto zu überweisen bzw. einzuzahlen:
TuS Breitscheid 1972/89 e.V., Kontonr. 1040697979 bei der Sparkasse HVR, BLZ 334 500 00.
Diese Beitragsordnung ist ab dem 01.01.2006 gültig und wurde von der Mitgliederversammlung
am 13.03.2006 angenommen.
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